Reisen der IPA Berlin
Bitte beachten Sie, dass die hier angegebenen Informationen kurzfristigen Änderungen unterliegen können. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an den genannten Vorstand, da wir keine Gewähr für die Richtigkeit übernehmen können. Ergänzungen und Korrekturen bitte an Kontakt.
Die spanische Hauptstadt ist eine Partnerstadt des Landes Berlin und darüber hinaus sowohl aus kultureller als auch historischer Sicht immer eine Reise wert.
Der Besuch in Madrid soll den Kontakt mit der dortigen IPA Verbindungsstelle festigen und - auch auf der Basis der bestehenden Städtepartnerschaft - den gegenseitigen Austausch beleben.
Neben der Kontaktpflege mit der IPA Madrid ist beabsichtigt die dortigen nationalen und lokalen Sicherheitsbehörden, wie Nationalpolizei, Guardia Civil und Stadtpolizei, zu besuchen und einen Einblick in deren Zuständigkeiten und Aufgaben erhalten.
Daneben soll aber auch ausreichend Zeit verbleiben
- für gemeinsame Sightseeing Programme (wie Stadtführungen, Besichtigungen, Tapas-Tour etc.)
- sowie für eigene Erkundungen, entsprechend der persönlichen Interessen, z.B. für Museumsbesuche oder aber auch das Fußballstadion „Bernabeu“ (Real Madrid), Stierkampfarena „Las Ventas ...
Kosten:
Für Hin- und Rückflug müssen nach derzeitigem Stand ca. 250 Euro eingeplant werden.
Die Kosten für
- 5 Hotelübernachtungen in Doppelzimmern (incl. Frühstück) und
- 5 x Mittagessen
- Fahrten ÖPNV in Madrid
sind insgesamt mit ca.700 Euro / Person angesetzt.
Sollte ein Einzelzimmer gewünscht werden, fallen hierfür zusätzliche Kosten an.
Verantwortlicher Organisator:
Alfred Göckler (IPA Vbst West)
Tel.: 0152 33 73 73 83
Email: al.goe@web.de
Geplante Teilnehmerzahl:
max. 20 Personen
Anmeldungen:
Interessierte IPA-Mitglieder der Landesgruppe werden gebeten, ihre Anmeldungen bis zum 31.10.2023 per Mail an oben genannte E-Mail Adresse zu senden.
Bei mehr als 20 Interessenten (einschließlich Partner) entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen über die Teilnahme!
Bis zum 03.11.2023 erhalten alle Interessenten eine Mitteilung der Landesgruppe, ob sie an der Reise teilnehmen können, oder wg. Überschreitung der max. Teilnehmerzahl nicht berücksichtigt werden konnten.
Die benachrichtigten Reiseteilnehmer werden im Nachgang gesondert über organisatorische Einzelheiten zur Durchführung der Reise informiert.