Austauschprogramm der IPA
Hier nun einige Informationen zum Austauschprogramm der IPA:
- Die Austauschprogramm unterscheidet sich dadurch von der Hospitation, dass ein Austauschprogramm grundsätzlich zwei Wochen geht und wie der Name schon sagt ein Kollege/-in einen Gegenbesuch über zwei Wochen macht. Die Unterbringung ist dabei jeweils im Haushalt der Tauschpartner vorgesehen. 2018 ist die Anzahl der Ländern, zu denen Austausche möglich sind, auf Bulgarien, Dänemark, Luxemburg, Mazedonien, Polen, Rumänien und Serbien begrenzt.
- Beim Austauschprogramm reichen gute Englischkenntnisse als Sprachvorrausetzung aus.
- Auszug aus der Geschäftsordnung der Deutschen Sektion e.V.
"§ 6 Nr. 4. Polizeiaustauschprogramme
(1) Die IPA-Deutsche Sektion e.V. führt in Kooperation mit anderen IPA-Sektionen Polizeiaustauschprogramme durch.
(2) Der wechselseitige Austausch findet grundsätzlich für je zwei Wochen statt.
(3) Mit dem Austauschprogramm sollen aktive Polizeibeamte die Möglichkeit erhalten
a) einer Dienstverrichtung in einer Partnerdienststelle,
b) einer Unterbringung beim Austauschpartner,
c) einer Aufnahme des Austauschpartners.
(4) Die Inhalte des Programms werden zwischen den teilnehmenden Sektionen und den beteiligten Landesgruppen abgestimmt. Das Programm muss mindestens einen 70%igen dienstlichen Anteil beinhalten.
(5) Bewerbungen erfolgen an den GBV unter nachrichtlicher Beteiligung der zuständigen Verbindungsstellen und Landesgruppen.
(6) Die weiteren Kontakte werden zwischen dem Mitglied und dem Geschäftsführenden Bundesvorstand unmittelbar geführt. Die zuständige Landesgruppe, Verbindungsstelle sind nachrichtlich zu beteiligen.
(7) Der Ausgetauschte hat über seine anlässlich des Austauschs gewonnenen Erfahrungen über -Organisation, Gliederung und Ausbildung der Polizei des Gastlandes, - Verhältnis Polizei, Bürger und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen der Polizei, - Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen und Behörden einen schriftlichen Bericht vorzulegen. Der Ausgetauschte ist mit der Veröffentlichung seines Berichtes in den IPA-Medien der IPA-Deutsche Sektion e.V. einverstanden. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.
(8) Alle beamtenrechtlichen Angelegenheiten wie beispielsweise Anträge auf Sonderurlaub, Tragen von Uniform im Gastland oder die Gewähr von Dienstunfall-schutz sind von dem Bewerber in Eigenverantwortung zu regeln, sie werden jedoch hierbei durch die Verbindungsstellen bzw. Landesgruppen unterstützt.
(9) Die anfallenden Kosten werden durch den Auszutauschenden getragen."
Dazu das (veraltete) Merkblatt der Deutschen Sektion. Ein Antragsformular ist hier nicht bekannt.
Bei Fragen stehen der Landesgruppenvorstand, sowie der Vizepräsident der Deutschen Sektion e.V. Herr O. Hoffmann zur Verfügung.