Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied kann jeder Polizeibedienstete (Beamter, Angestellter und Arbeiter) der im aktiven Dienst, ausschließlich solcher Behörden und Einrichtungen steht, die polizeiliche Aufgaben erfüllen. Über die Aufnahme entscheidet der Geschäftsführende Verbindungsstellen-Vorstand. Die Mitglieder können die Verbindungsstelle der sie beitreten wollen, frei wählen. Polizeibedienstete im Ruhestand können die ordentliche Mitgliedschaft unter der Voraussetzung und nur so lange erwerben und beibehalten, wie eine etwaige berufliche Tätigkeit dem Zweck, den Zielen und dem Neutralitätsgebot der IPA nicht im Wege steht.
Einen Mitgliedsantrag finden Sie bei
Jedes Mitglied erhält einen IPA-Ausweis in Scheckkartenformat, der nur mit einem amtlichen Personaldokument gültig ist. Zusätzlich wird ein IPA-Aufkleber für das eigene Auto ausgegeben. Beides ist jeweils nur für ein Jahr gültig und wird nach Zahlung des Mitgliedsbeitrages ausgehändigt.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 30,-€ pro Jahr und wird am Anfang des Jahres von den Verbindungsstellen erhoben. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.(Im Beitrag ist der kostenlose Bezug der 4 mal jährlich erscheinenden Zeitschrift der IPA Deutsche Sektion ("IPA Aktuell") enthalten.) Davon gehen 13,-€ an die Deutsche Sektion, 5,80€ an die Landesgruppe Berlin und 11,20€ verbleiben bei den Verbindungstellen. Alle Funktionen und Ämter werden ehrenamtlich ausgeführt.
Informationen über Hospitationen und Austauschprogramme. (Natürlich unterstützt die IPA nur Anträge von IPA-Mitgliedern.)